Nachtigall-Weltreisen

AGB

Allgemeine Reisebedingungen von Nachtigall-Traumreisen

Nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und dem Reiseveranstalter Nachtigall-Traumreisen zu Stande kommenden Pauschalreisevertrags. Die Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Nachtigall-Traumreisen bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Nachtigall-Traumreisen ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistung gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. Diese Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.

Service - Fee Gebühr gegen Vorkasse und weitere Kosten

  • Service - Fee

Sie wünschen eine Reiseberatung in die Südsee? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Sie können vorab über unsere Webseite kostenpflichtig einen Termin buchen.

  • Zielgebiete: Französisch - Polynesien & Cook Islands

Wir betreuen Sie vom Anfang der Planung bis zum Ende Ihrer Traumreise, sofern diese über uns gebucht wird.

Durch die Bezahlung dieser Dienstleistung erkennen Sie die AGB und die Datenschutzerklärung von Nachtigall - Weltreisen an und nehmen diese zur Kenntnis.

Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

https://www.nachtigall-weltreisen.de/agb & https://www.nachtigall-weltreisen.de/datenschutz

Die kostenpflichtige Service - Gebühr ist unabhängig von einer Reisebuchung und muss nicht zwangsläufig ein schriftliches Angebot beinhalten.

Sollte es zu keiner Buchung kommen, wird der Betrag nicht zurückerstattet.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter: https://www.nachtigall-weltreisen.de/faq

AUSNAHMEN: Gruppenrundreisen sind kostenlos und bereits auf der Webseite erstellte Reisevorschläge, welche lediglich individuell angepasst werden müssen.

  • Weitere Kosten

Sitzplatzreservierungen und Lounge - Pässe der Air Tahiti Nui können Sie kostenpflichtig über unseren Shop buchen. Bitte setzen Sie sich hierzu vorab mit uns in Verbindung.

***Buchungen über unseren Shop können nicht zurückerstattet werden. 100% Stornogebühren.

Flug - Umbuchung/Änderung, Storno, (sofern es das Ticket es zulässt ), 300€. Stand 01.03.2024

Nachträgliche Leistungen zu einem bereits erstellten und bestätigten Reiseplan: Service - Fee 30€ pro Person. Stand 01.03.2024

1) Abschluss des Reisevertrages

Den Abschlss des Reisevertrages bietet der Kunde dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Nachtigall-Traumreisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Nachtigall-Traumreisen dem Reisenden eine Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären oder Anzahlung leisten. Nebenabreden, die dem Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Nachtigall-Traumreisen. Nachtigall-Traumreisen weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise von Nachtigall-Traumreisen und dem Reisenden, der Verbraucher ist, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, auf vorhergehender Bestellung des Verbrauchers geführt worden ist.

2) Bezahlung

Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB in Textform, fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Zahlungseingang) ohne nochmalige Aufforderung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist, ist der gesamte Reisebetrag sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Prämien für Versicherungen sind sofort fällig. Sowohl Anzahlung als auch Restzahlung sind fristgemäß auf die uns benannten Konten zu überweisen. Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Nachtigall-Traumreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 5.1. ff geregelten Stornierungskosten zu belasten. Reiseunterlagen werden erst nach der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises auf unserem Konto, frühestens 21 Tage und spätestens 10 Tage vor Abreise versandt.

3) Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den sich darauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung in Verbindung mit Webseite von Nachtigall-Traumreisen, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Nachtigall-Traumreisen unter Maßgabe darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchten Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus oder im Flugzeug. Mitarbeiter von Leistungsträgern sowie von Reisemittlern sind von Nachtigall-Traumreisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG von Nachtigall-Traumreisen hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern.

4) Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen oder Abweichungen vor Reisebeginn erklärt werden. Wir werden Sie über Leistungsänderungen- oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihnen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, innerhalb einer von uns angemessenen gesetzten Frist eine kostenlose Umbuchung, einen kostenlosen Rücktritt oder die Teilnahme einer unserer Ersatz-Pauschalreisen anbieten. Erfolgt uns gegenüber keine oder fristgerechte Reaktion, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. Nachtigall-Traumreisen  behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung zu erklären. Ebenso behält sich Nachtigall-Traumreisen vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und so ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente zu höheren Kosten verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die Preiserhöhung rechtzeitig hingewiesen. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Nachtigall-Traumreisen vom Reisenden bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Nachtigall-Traumreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Nachtigall-Traumreisen verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Nachtigall-Traumreisen nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Nachtigall-Traumreisen den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% , kann Nachtigall-Traumreisen die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annimmt, oder vom Vertrag zurücktritt. Zudem kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise durch den Reisenden verlangt werden, wenn Nachtigall-Traumreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von Nachtigall-Traumreisen über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

5) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.  Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nachtigall-Traumreisen innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Geht die Erklärung außerhalb dieser Zeiten ein, so ist der nächste Bürotag maßgebend. Wir können Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des vertraglich vereinbarten Reisebeginnes wie nachfolgend aufgeführt pauschalisiert. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns genannte Pauschale. Nachtigall-Traumreisen behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Individuelle Pauschal– und Gruppenreisen
(Individuelle Ferien, Mietwägen, Bahnreisen, Busreisen, Ferienhäuser, Boote, Charter- und Linienflüge).
Bis       89. Tag vor Reisebeginn  30%
88. bis 61. Tag vor Reisebeginn  40%
60. bis 31. Tag vor Reisebeginn  50%
30. bis 15. Tag vor Reisebeginn  70%
14. bis 07. Tag vor Reisebeginn  85%
06. bis 04.Tag vor Reisebeginn  95%
ab 03. Tag vor Abreise oder bei Rücktritt/Nichterscheinen am Abreisetag 100% des Gesamtbetrages pro Teilnehmer.
Bei Sondertarifen der Fluggesellschaften und Kreuzfahrtanbieter kann es gegebenenfalls zu Abweichungen bei den oben genannten Pauschalen kommen.

Nachtigall - Weltreisen kann die vom Kunden gewünschte Reise nach dem Prinzip des Dynamic Packaging zusammenstellen. Das bedeutet, dass dabei auch besonders günstige Tarife der Leistungsträger genutzt werden können, die bei diesem nur eingeschränkt oder nicht umbuchbar und nur eingeschränkt oder nicht stornierungsfähig sind. Auf entsprechende Bestimmungen oder Einschränkungen wird im Buchungsprozess vor Abschluss der Buchung deutlich hingewiesen.

6) Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person bis 90.Tage vor Abreise, bis 30. Tage vor Abreise oder während der Reise 100,- € pro Person.

7) Ersatzteilnehmer


Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch diesen Wechsel entstehenden Mehrkosten.

8) Nicht in Anspruch genommene Leistungen


8.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, ( z.B. vorzeitige Rückreise oder sonstigen zwingende Gründen ), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises und es ist dem Reiserücktritt, siehe Stornokosten gleichzusetzen. Trotzdem  bemüht sich Nachtigall - Weltreisen bei den Anbietern um Kulanz und  Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass die meisten gebuchten Ausflüge bei den Leistungsträgern nicht stornierbar sind und somit nicht zurückerstattet werden.

8.2 Eine Absprache des Kunden vor Ort ist unerheblich und ist ausschließlich über Nachtigall – Weltreisen anzuzeigen und zu klären.

8.3 Sollten Leistungen aus Sicherheitsgründen, wie z.B. Bootsausflüge wegen Unwetter durch unsere Leistungsträger abgesagt und nicht verschoben werden, erhalten Sie den Betrag vollumfänglich zurückerstattet. 

8.4 Kann der Kunde wegen Krankheit einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen und meldet dies zwecks Rückerstattung an seine Reiseversicherung, kann Nachtigall - Weltreisen keine Einzelpreise mitteilen, da Nachtigall - Weltreisen Gesamtpakete einkauft.


9) Vermittlung von Flügen


Vermittelt Nachtigall-Traumreisen einen Flug (Linien- oder Charterflug) zu Spezialtarifen, müssen die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (ersparter Aufwand) angewandt werden.  Die Stornogebühren können dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden, der Aufwendungsanspruch kann bis zu 100 % der Flugkosten betragen.  Achten sie deshalb bitte ganz genau darauf, korrekte und vollständige Namen, Nationalität und Geburtsdaten, wie sie exakt in ihrem Pass aufgeführt sind, mitzuteilen. Der Pass sollte nach Reiserückkehr noch mindestens 6 Monate gültig sein.  Aufgrund der Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften wird eine nachträgliche Namens- bzw. Geburtsdatenänderung nicht als Umbuchung sondern als Storno und Neubuchung behandelt, bei der Stornogebühren und Zusatzkosten entstehen können.

10) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichens einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.

11) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umständen


Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

12) Haftung des Reiseveranstalters Nachtigall-Traumreisen


Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger die gewissenhafte Reisevorbereitung die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,  die  Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt wurde; jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten oder in anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben.

Nachtigall - Weltreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Leistungen Dritter lediglich vermittelt wurden (z.B. Nur-Flugbuchung, Ausflüge vor Ort, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Der Kunde wird darauf explizit vor Buchung darauf hingewiesen, dass es sich hier um Fremdleistungen Dritter handelt.

13) Fremdleistungen


Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder online über unsere Webseite gebucht werden (z.B. Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. 

14) Mitwirkungspflichten des Reisenden


Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Unbeschadet unserer Leistungspflicht bedarf es ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Unterlassen Sie es schuldhaft, eine Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel vor Ort anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessene Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den in Anspruch genommenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 
Schadensersatz: Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Reiseunterlagen: 
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben. 

Gepäck;

Bei Schäden, Verzögerungen oder fehlender Herausgabe bei Reisegepäck auf Flugreisen empfiehlt Nachtigall - Weltreisen dringend die zusätzliche Schadensanzeige mit schriftlicher Bestätigung unverzüglich an Ort und Stelle gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft auszufüllen.

Reiseleitung/Partner - Agentur:

Die Reiseleitung bzw. Vertreter von Nachtigall - Weltreisen vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sowie zum Angebot und zur Organisation von Abhilfeleistungen befugt. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

15) Beschränkung der Haftung


Vertragliche Haftung: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Deliktische Haftung: Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises pro Kunde und Reise beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.


Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

16) Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung


Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

17) Verjährung bei gewillkürten Pauschalreisen


Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen Sie wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.

18) Gepäckverlust und Gepäckverspätung


Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) dies der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Eine Bekanntgabe an Nachtigall-Traumreisen entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadensanzeige an die zuständige Fluggesellschaft.

19) Abtretungsverbot


Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

20) Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


Aufgrund der EU-Verordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfrachtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die oder bzw. mehrere Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald diese feststeht werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, ebenso bei einem Wechsel der zunächst genannten Fluggesellschaft. Die sog. „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

21) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen


21.1 Nachtigall – Weltreisen steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt auf Pass- und Visumserfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden gebuchten Reiselandes hinzuweisen, wobei sich eine Verpflichtung für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union ergibt.Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

21.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften, wie für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Nachtigall-Weltreisen kann nicht mit der Beschaffung eines Visums beauftragt werden. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit Nachtigall - Weltreisen den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.                                                                                                                                           

 21.3 Nachtigall - Weltreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und dem Zugang notwendigen Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung.

21.4 Der Kunde hat sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig zu informieren; ggf. ist ärztlicher Rat zu allen möglichen Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. Siehe hierzu ggf. auch unter Kontakt die diversen Reiselinks.Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Medikamente und ggf. ärztlicher Bestätigung zur Mitführung der erforderlichen Medikamente, eventuell erforderliche Impfungen, Visa sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde selbst  verantwortlich. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen aus gesundheitlichen Aspekten nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. fehlende Impfung).

 21.5 Der Reisende hat sicherzustellen, dass sein vollständig korrekter Name, laut Reisepass exakt genau im Flugticket angegeben ist. Nach Ticketausstellung ist dieses unverzüglich zu prüfen und Fehler uns mitzuteilen. Für etwaige Fehler haftet der Kunde.

21.6 Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Der Reisende kann nicht kostenfrei zurücktreten. Es gelten die Rücktritts-/ und Stornierungsbedingungen von Nachtigall – Weltreisen. Dies gilt nicht, soweit Nachtigall - Traumreisen den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

21.7 Nachtigall - Weltreisen rät deutschen Staatsangehörigen zu einer laufenden Erkundigung über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das jeweilige Reiseland beim Auswärtigen Amt, Telefon: 030-5000-0 oder http://www.auswaertiges-amt.de und insbesondere auch bei den Konsulaten des betreffenden Reiselandes direkt. Siehe hierzu unter Kontakte bitte ggf. auch die bereitgestellten Reiselinks.

21.8 Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen durch den Kunden sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes einzuholen. Generell rät Nachtigall - Weltreisen darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit.

22) Reiseunterlagen


Wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der genannten Frist zugegangen sein sollten, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir Ihnen diese noch zukommen lassen können. Bei Kurzfristigkeit erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Reiseunterlagen auch per Email an Sie versendet werden können.

23) Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass bei unseren Reisen keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und weitergehende Versicherungen werden empfohlen, da bei Reiseabbruch zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen können. Wir empfehlen deshalb den Online- Abschluss einer Reiseversicherung und einer Covid-19 Zusatzversicherung unter dem ReiteServicesEin etwaiger Versicherungsschutz wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam.

24) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

25) Datenschutz


Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.

26) Copyright 


Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung des Inhalts der Nachtigall-Traumreisen Homepage, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Reiseveranstalter Nachtigall-Traumreisen oder Reisebüro Nachtigall-Weltreisen.   

27) Gerichtsstand


Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Es findet deutsches Recht auf das gesamte Rechtsverhältnis Anwendung. Dies gilt nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder im EU-Mitgliedsstaat, dem der Kunde angehört, etwas anderes oder günstigeres für den Kunden ergibt.

28) Allgemeine Bestimmungen


Einzelheiten der Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

29) Kundengeldabsicherung 


Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt  Nachtigall-Weltreisen durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R+V Allgemeine Versicherung AG,  https://www.ruv.de

30) Notfallkontakt & Impressum


Unter dem unten aufgeführten Kontakt stehen wir ihnen im Notfall zur Verfügung.
Service-Hotline +(49 ) (0)7021-4052 001 & 4052 511

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( Stand April 2023 )

*Punkt Service Fee Preisanpassung NEU Stand 01.03.2024